Ihre Partner in Arbeitssicherheit

Gemäß DGUV Vorschrift 2 bieten wir Ihnen unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit an.

  1. Grundbetreuung
  2. Betriebsspezifisch Betreuung
  3. Anlassbezogene Betreuung
arbeitssicherheits


Bei der Grundbetreuung im Arbeitsschutz handelt es sich um eine regelmäßigere und spezifischere Form der Betreuung.
Die Grundbetreuung umfasst u. a:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (sowohl bei der Erstellung als auch bei der Aktualisierung)
- Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen
- Beratung bei der Gestaltung oder Änderung von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer
- Beratung bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln oder persönlicher Schutzausrüstung
- Untersuchung von Unfällen
- regelmäßige Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften und Arbeitnehmern zu sicheren Arbeitsverfahren
- Erstellung von Dokumentationen, einschließlich der Erfüllung von Meldepflichten
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
- Teilnahme an anderen Betriebssitzungen zu Fragen der Arbeitssicherheit und andere Aufgaben nach § 6 ASiG.


Bild von Ümit Yıldırım aus Unsplash

Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder
sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft.


Die Aufgabenfelder sind:

  • Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
  • Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen.

 

Anlassbezogene Betreuung entsteht, wenn der Unternehmer bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde in Fragen der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes betreuen lassen zu müssen.

 

Diese besonderen Anlässe können z.B. sein:
- Planung, Errichtung oder Änderung der Betriebsanlagen
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben
- grundlegende Änderung der Arbeitsverfahren
- Gestaltung neuer Arbeitsverfahren und -Abläufe
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die erhöhte Gefährdungen verursachen
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Durchführung von sicherheitstechnischen Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen oder Arbeitsverfahren.

 

 

 

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