Bei der Grundbetreuung im Arbeitsschutz handelt es sich um eine regelmäßigere und spezifischere Form der Betreuung.
Die Grundbetreuung umfasst u. a:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (sowohl bei der Erstellung als auch bei der Aktualisierung)
- Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen
- Beratung bei der Gestaltung oder Änderung von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer
- Beratung bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln oder persönlicher Schutzausrüstung
- Untersuchung von Unfällen
- regelmäßige Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften und Arbeitnehmern zu sicheren Arbeitsverfahren
- Erstellung von Dokumentationen, einschließlich der Erfüllung von Meldepflichten
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
- Teilnahme an anderen Betriebssitzungen zu Fragen der Arbeitssicherheit und andere Aufgaben nach § 6 ASiG.
Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder
sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft.
Die Aufgabenfelder sind:
Anlassbezogene Betreuung entsteht, wenn der Unternehmer bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde in Fragen der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes betreuen lassen zu müssen.
Diese besonderen Anlässe können z.B. sein:
- Planung, Errichtung oder Änderung der Betriebsanlagen
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben
- grundlegende Änderung der Arbeitsverfahren
- Gestaltung neuer Arbeitsverfahren und -Abläufe
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die erhöhte Gefährdungen verursachen
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Durchführung von sicherheitstechnischen Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen oder Arbeitsverfahren.